Benutzerhandbuch Samsung B2100 Verwendung dieses Handbuchs Dieses Benutzerhandbuch soll Sie mit den Funktionen Ihres Mobiltelefons vertraut machen. Schnellstarthinweise finden Sie unter ,,Vorstellung des Mobiltelefons", ,,Mobiltelefon zusammenbauen und vorbereiten" und ,,Grundfunktionen". Hinweissymbole Machen Sie sich zunächst mit den in diesem Handbuch verwendeten Symbolen vertraut: Warnung: Situationen, in denen Sie oder andere verletzt werden könnten Achtung: Situationen, in denen Ihr Telefon oder andere Geräte beschädigt werden könnten Hinweis: Hinweise, Tipps zur Verwendung oder Zusatzinformationen Seitenverweis: Seiten mit verwandten Informationen; Beispiel: S. 12 (steht für ,,siehe Seite 12") Gefolgt von: Die Reihenfolge von Optionen oder Menüs, die Sie für einen Schritt auswählen müssen; Beispiel: Wählen Sie über die Menüsteuerung Nachrichten Neue Nachricht erstellen steht für Nachrichten, gefolgt von Neue Nachricht erstellen) ] Eckige Klammern: Telefontasten (Beispiel: [ ] (steht für die Ein-/Aus-/ Menü-Ende-Taste) Spitze Klammern: Soft-Tasten zum Steuern der einzelnen Funktionen eines jeden Bildschirms (Beispiel: steht für die Soft-Taste OK) Urheberrechtsinformationen Rechte an allen Technologien und Produkten, die mit diesem Gerät verbunden sind, sind das Eigentum der jeweiligen Inhaber: · Bluetooth® ist ein weltweit eingetragenes Warenzeichen der Bluetooth SIG, Inc. Bluetooth QD ID: B014857. · JavaTM ist ein Warenzeichen von Sun Microsystems, Inc. · Windows Media Player® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation. Verwendung dieses Handbuchs III Inhalt Hinweise zur Sicherheit und Verwendung . 2 Sicherheitswarnungen . 2 Sicherheitshinweise . 5 Wichtige Nutzungshinweise . 7 Vorstellung des Mobiltelefons . 11 Verpackungsinhalt . 11 Layout des Telefons 12 Tasten 13 Display . 15 Symbole . 16 Mobiltelefon zusammenbauen und vorbereiten . 18 SIM-Karte und Akku einsetzen 18 Akku laden . 20 Speicherkarte einsetzen (optional) 22 Grundfunktionen . 24 Telefon ein- und ausschalten . 24 Auf Menüs zugreifen 25 IV
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